von
Nicolas Rosen
Erstellt am:
January 19, 2023
•
Letztes Update:
March 13, 2023
•
5 min. geschätzte Lesezeit
Für den Verkauf eines Hauses benötigen Sie einige Unterlagen. Diese werden einerseits für den Käufer und seine Kaufentscheidung benötigt, aber auch für die finanzierende Bank und den Notar.
Die frühzeitige Beschaffung dieser Unterlagen stellt sicher, dass sie vorliegen, wenn sie im Prozess benötigt werden. So stellen Sie einen reibungslosen Verkauf sicher und verlieren nicht unnötig Zeit. Aufgrund amtlicher Prozesse kann die Beschaffung in Ausnahmefällen mehrere Wochen dauern.
Käufer haben nach dem Kauf meist keine Haftungsansprüche. Daher ist eine professionelle Vorbereitung umso wichtiger, um das Vertrauen der potentiellen Käufer zu gewinnen.
Da alle Banken eigene Finanzierungsanforderungen haben, kann es passieren, dass der Käufer zusätzliche Dokumente benötigt. Die Beschaffung der folgenden Dokumente sollten im Normalfall aber ausreichen.
Vendimo kann Ihnen beim Beschaffen der wichtigsten Unterlagen behilflich sein. Bestellen Sie die Dokumente einfach auf vendimo.de und erhalten Sie die digitalisierten Unterlagen in wenigen Tagen per E-Mail.
Sollten Unterlagen oder Dokumente in Ihrer Ablage fehlen, lassen Sie sich normalerweise problemlos ersetzen. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wo Sie fehlende Dokumente beschaffen können.
In Deutschland sind alle Grundstücke vermessen und im Liegenschaftskataster registriert. Die mit diesen Grundstücken verbundenen Eigentumsrechte sind im Grundbuch eingetragen. Es dient somit als amtlicher Nachweis des rechtmäßigen Eigentums an einem Grundstück. Das Grundbuch enthält aber nicht nur Eigentumsrechte, sondern gibt auch Auskunft zu den Schuldverhältnissen und allen Grundstücksrechten.
Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkarte – alle drei Begriffe haben dieselbe Bedeutung. In Deutschland sind alle Grundstücke vermessen und im Liegenschaftskataster registriert. Die Flurkarte zeigt die genaue Lage eines Grundstücks. Darüber hinaus belegt sie aber auch dessen Existenz von amtlicher Seite. Damit ist die Flurkarte die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs samt aller Rechte und Lasten, die das Grundstück betreffen.
Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Ansichten und Schnitte, etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind. Für den Verkauf sind primär die Baupläne, Flächenberechnungen und Baubeschreibungen von Bedeutung.
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Er ermöglicht einen Vergleich zwischen Immobilien, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Entscheidung einfließen lassen können. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, verursacht durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung Pflicht. Denn sollte das Haus beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank sonst keine Sicherheit, dass der Kredit getilgt werden kann.
Oft auch Aufstellung der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen genannt. Hiermit ist lediglich eine Liste aller Reparaturen und Wartungen gemeint, die sie veranlasst haben, belegt durch Handwerkerrechnungen (inkl. Leistungsbeschreibung).
Als Verkäufer sollten Sie vorbereitet in die Besichtigung gehen. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, spätestens bei Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wer alle relevanten Unterlagen bereitliegen hat, kann zudem besser auf die Fragen potenzieller Käufer reagieren. Für die Besichtigung empfehlen wir daher, das Exposé ausgedruckt mitzubringen.
Folgende Dokumente werden für den Notartermin benötigt:
Außerdem benötigt der Notar folgende Angaben:
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- Mathias V.